Schulabschlüsse

 

Wer braucht eine Anerkennung des Schulabschlusses? 


Die Berufsausbildung ist nicht an gesetzlich festgeschriebene schulische Voraussetzungen geknüpft. Vielmehr soll der Ausbildungsbetrieb entscheiden, ob der oder die zukünftige Auszubildende für die entsprechende Stelle geeignet ist. Allerdings kann für die Bewerbung für die Berufsschule, in der der theoretische Teil der Ausbildung absolviert wird, eine Anerkennung des Schulabschlusses eine Voraussetzung sein. 
Um zu einem Studium an einer deutschen Hochschule zugelassen zu werden, muss der ausländische Schulabschluss zum Hochschulzugang qualifizieren, also dem deutschen (Fach)Abitur entsprechen. 
Es gibt in Deutschland keine zentrale Aufnahmeprüfung für Universitäten. Besteht man das Abitur, erwirbt man automatisch die Hochschulzugangsberechtigung. Dann kann man sich direkt an der gewünschten Hochschule einschreiben. Für manche Studiengänge mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen (Numerus Clausus, NC) gibt es aber ein zentrales Vergabesystem. 


 

Wer ist für die Anerkennung zuständig? 


Ob ein ausländischer Schulabschluss einem Hauptschulabschluss (nach 9 Jahren), einem Realschulabschluss (nach 10 Jahren) oder der allgemeinen/ fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist und daher zu einer Berufsausbildung berechtigt, entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der 16 Bundesländer.

Für die Anerkennung des Abschlusses zum Zweck der Hochschulzulassung ist das akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule zuständig. 
Falls der Schulabschluss nicht direkt zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigt, besteht die Möglichkeit, ein Studienkolleg als Vorbereitung zu besuchen und im Anschluss eine Feststellungsprüfung abzulegen. 
 

 
Schulabschlüsse - Links
Informationen rund um die Anerkennung von Schulabschlüssen finden Sie auf folgenden Seiten:
für eine Berufsausbildung
Make it in Germany
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bitte wenden Sie sich an die Projektmitarbeiter*innen und an die zuständigen Migrationsberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Infos zum Thema Migration - insbesondere ausführliche rechtliche Informationen - finden Sie hier
 
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