Familiennachzug zu EU-Bürger*innen, EWR-Staatsangehörigen, Schweizer*innen

 

Für wen gilt diese Regelung?

Ist der*die Familienangehörige, der*die in Deutschland lebt, Bürger*in eines anderen EU-Staates, aus NorwegenIsland, der Schweiz oder aus Liechtenstein, gelten andere, einfachere Regelungen. In diesen Fällen findet das Freizügigkeitsrecht Anwendung. 
 
Für Ehegatten und Kinder (unter 21) der in Deutschland lebenden Person, gilt ein Anspruch auf Familiennachzug unabhängig von Unterhaltsnachweis  oder Sprachkenntnissen. Bei Nachweis von gesichertem Unterhalt (z.B. gesichert durch den Verwandten) haben auch andere Verwandte in gerader aufsteigender (z.B. Eltern, Großeltern) und absteigender Linie (z.B. Kinder über 21) Linie sowie “nahestehende” Personen (z.B. dauerhafte Lebenspartner*innen, Pflegekinder, entferntere Verwandte) ein Recht auf Aufenthalt.
 
Brexit: Das Vereinigte Königreich ist zum 01. Februar 2020 aus der EU ausgetreten. Seit Januar 2021 gilt das Freizügigkeitsrecht für Angehörige von Britten nicht mehr. Der Familiennachzug ist entsprechend des Austrittabkommens neu geregelt. Falls Sie Fragen zum Familiennachzug im Zusammenhang mit Großbritannien haben, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.

 

In welchen Ländern gilt das Freizügigkeitsrecht?

 

Belgien (BE)

Kroatien (HRV)

Schweden (SE)

Bulgarien (BG)

Lettland (LV)

Slowakei (SK)

Dänemark (DK)

Litauen (LT)

Slowenien (SI)

Deutschland (DE)

Luxemburg (LU)

Spanien (ES)

Estland (EE)

Malta (MT)

Tschechien (CZ)

Finnland (FI)

Niederlande (NL)

Ungarn (HU)

Frankreich (FR)

Österreich (AT)

Republik Zypern (CY)

Griechenland (GR)

Polen (PL)

 

Irland (IE)

Portugal (PT)

 

Italien (IT)

Rumänien (RO)

 

 

 
Freizügigkeitsrecht
Nähere Informationen zum Freizügigkeitsrecht finden Sie unter www.ekiba.de/migration.
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bitte wenden Sie sich an die Projektmitarbeiter*innen und an die zuständigen Migrationsberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Infos zum Thema Migration - insbesondere ausführliche rechtliche Informationen - finden Sie hier