
Die Anwendungshinweise des BMI zum FKEG finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden sie hier.
Die Fristen für das Visumverfahren sind in § 31a Aufenthaltsverordnung festgelegt.
In welchen Fällen kann das Verfahren angewendet werden?
§ 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
§ 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
§ 18c III Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
§ 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
§ 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
§ 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
§ 18c III Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
§ 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte










