Wer braucht ein Visum?
Wer sich legal in Deutschland aufhalten möchte, muss in der Regel mit einem Visum einreisen und benötigt für den weiteren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen, darunter auch armenische, kosovarische, russische und türkische Staatsbürger*innen.
Andere hingegen, z.B. albanische, bosnische, georgische oder ukrainische Staatsangehörige, dürfen für bis zu 90 Tage auch ohne Visum für einen Besuchs- oder Touristenaufenthalt in die Bundesrepublik einreisen. Während dieser Zeit dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen deshalb auch sie ein entsprechendes Visum.
Ein nationales „D-Visum“ wird meist für 3 oder 6 Monate ausgestellt.
Wie funktioniert das Visumverfahren?
1. Voraussetzungen prüfen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein nationales Visum für die Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, hängt davon ab, aus welchem Grund Sie einreisen wollen. Die Voraussetzungen für den Aufenthalt aus familiären oder beruflichen Gründen werden auf den nächsten Seiten genauer erklärt. Die „allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen“ müssen dabei fast immer vorliegen: die Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des geplanten Aufenthalts, eine geklärte Identität, ein gültiger Reisepass, außerdem darf weder ein Ausweisungsinteresse bestehen noch ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegen.
2. Termin buchen
Liegen alle Voraussetzungen vor, müssen Sie nun einen Termin bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Herkunftsland vereinbaren. Das können Sie über das jeweilige Terminbuchungssystem der Auslandsvertretung machen.
3. Antragsformular ausfüllen und ausdrucken
Das richtige Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Botschaft. Sie können entweder das Online-Formular verwenden oder das Formular handschriftlich ausfüllen .
4. Termin wahrnehmen
Ein Visumantrag kann nur persönlich gestellt werden. Zu diesem Termin müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen:
- das Antragsformular,
- den Reisepass, der mindestens 3 Monate länger gültig ist als das beantragte Visum,
- Kopien des Reisepasses,
- Passfotos,
- die Visumgebühr (75€ für Erwachsene, 37,50€ für Kinder),
- alle weiteren Dokumente und Nachweise, die Sie für Ihr entsprechendes Visum benötigen.
Auf der Internetseite der jeweiligen Botschaft finden Sie Merkblätter, in denen genau aufgelistet ist, welche zusätzlichen Dokumente Sie benötigen. Dort erfahren Sie z.B. auch, ob Sie das Antragsformular 2x im Original abgeben müssen oder 1x im Original mit 2 Kopien und ob Sie 2 oder 3 Passfotos mitbringen müssen.
5. Pass mit Visum abholen
6. Aufenthaltstitel beantragen
Nachdem Sie eingereist sind, müssen Sie, während Ihr Visum noch gültig ist, Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde (also dort, wo Sie wohnen) beantragen. Hierfür müssen Sie wieder eine Gebühr bezahlen: für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU fallen 100€ an, in manchen Fällen kann die Gebühr reduziert werden, bei Familienangehörigen von Deutschen und bei Studierenden, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen die Gebühren ganz weg.
Zustimmung der Ausländerbehörde
Für die Erteilung eines Visums ist oft die Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde notwendig. Dieses Verfahren ist verwaltungsintern, es muss also kein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Bei der Prüfung beurteilt die Ausländerbehörde im Inland (in Deutschland) liegende Sachverhalte. Bei Personen, die sich schon einmal mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben, prüft sie, was im Ausländerzentralregister über die antragstellende Person gespeichert ist. Auch z.B. bei Selbstständigen ist eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, denn für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis ist die Voraussetzung in der Regel ein regionales Bedürfnis.
Bei Personen, auf die das oben genannte nicht zutrifft und die ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder zur Arbeits-/Ausbildungsplatzsuche beantragen, ist normalerweise keine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Von der Zustimmung befreit sind unter anderem auch Wissenschaftler*innen, Studierende mit Stipendium oder mit Abschluss einer deutschen Auslandsschule, Spätaussiedler*innen oder wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen dies regeln.
Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist in bestimmten Fällen möglich. Hierfür ist es hilfreich, Kontakt zur zuständigen Beratungsstelle aufzunehmen.













