
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für diesen Aufenthaltstitel finden Sie auf www.make-it-in-germany.de und auf www.study-in-germany.de.
Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung
Ob Ihr Schulabschluss ausreicht, um sich direkt an einer Hochschule zu bewerben, können Sie bei der Zulassungsdatenbank des DAAD oder bei der Datenbank der Kultusministerkonferenz "anabin" herausfinden.
Ob Ihr Schulabschluss ausreicht, um sich direkt an einer Hochschule zu bewerben, können Sie bei der Zulassungsdatenbank des DAAD oder bei der Datenbank der Kultusministerkonferenz "anabin" herausfinden.
Zulassung zur Hochschule
Informationen zum "Test für ausländische Studierende" finden Sie auf www.testas.de.
Informationen zum "Test für ausländische Studierende" finden Sie auf www.testas.de.
Lebensunterhaltssicherung
Die Berechnung des monatlichen Bedarfs ist in den §§ 13 und 13a BAföG geregelt.
Die Berechnung des monatlichen Bedarfs ist in den §§ 13 und 13a BAföG geregelt.
Weitere wichtige Regelungen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 AufenthG und zu eventuell bestehenden Einreiseverboten in § 11 AufenthG.










