
Sozialversicherung
Wie funktioniert das Sozialversicherungssystem in Deutschland?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel pflichtversichert und erfahren damit Schutz und Unterstützung bei Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter.
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Mutterschaft/Elternzeit. Arbeitnehmer*innen sind ab einem bestimmten Einkommen (über 450 € monatlich) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Übersteigt Ihr Einkommen die sogenannte "Jahresarbeitsentgeldgrenze", können Sie sich in diesen gesetzlichen Krankenkassen „freiwillig versichern". In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch der*die Ehepartner*in und Kinder der*des Versicherten mitversichert, wenn diese keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte haben (Familienversicherung). Die Versicherten können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Die Krankenkassen unterscheiden sich geringfügig nach der Höhe der Beiträge und der Leistungen. Der Grundumfang der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Für Beamte und Personen mit hohem Einkommen sowie für Selbstständige gibt es die Möglichkeit der Krankenversicherung in einer Privatversicherung. Es ist sehr wichtig, über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet Vorsorgeleistungen (Verhütung von Unfällen) und Rehabilitationsleistungen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sorgt für eine soziale Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit. Durch die Beitragszahlungen hat die*der Versicherte einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen bei ambulanter und stationärer Pflege.
Rentenversicherung
- die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene (Witwer/Witwen und Waisen)
- die Durchführung medizinischer und berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen.
Für einen Anspruch auf Rente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Versicherten müssen ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (die „Altersgrenze“), eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben. Eine Besonderheit gibt es bei der Türkei: hier werden nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen bei der Wartezeit die Versicherungszeiten in den Rentenanstalten der Türkei angerechnet. In der Regel wird die Rente mit Vollendung des 67. Lebensjahres bezogen (ab Geburtsjahrgang 1964), ein vorgezogener Rentenbeginn ist teilweise möglich. Die Rentenhöhe hängt davon ab, welche Beiträge über die Jahre hinweg gezahlt wurden.
Zusatzrente
Die staatliche Rente, die auf dem Solidaritätsprinzip beruht, kann um eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ergänzt werden. Über staatliche Förderungen bei der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Rentenversicherung informieren zum Beispiel die Verbraucherberatungen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung bietet materielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit und betreibt eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich arbeitslos gemeldet und über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Bundesagentur für Arbeit wendet sich mit verschiedenen Förderungs- und Vermittlungsleistungen sowohl an Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen und versucht, möglichst viele Arbeitssuchende im Arbeitsmarkt unterzubringen.
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