Was braucht man für einen legalen Aufenthalt?
Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen, darunter auch armenische, äthiopische, kosovarische, russische und türkische Staatsbürger*innen.
Wer darf aus beruflichen Gründen einreisen?
Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt und können dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Dafür müssen Sie aber bestimmte Qualifikationen mitbringen, die auf den nächsten Seiten erläutert werden:
Aufenthalt für eine Berufsausbildung
Aufenthalt für ein Studium
Aufenthalt für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Aufenthalt für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Seit März 2020 gibt es ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren, das Arbeitgeber gegen eine Gebühr bei der Ausländerbehörde beantragen können. Bei diesem Verfahren soll das Visumverfahren, die Anerkennung der Qualifikation und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit innerhalb kurzer Fristen erfolgen.
Es gibt noch mehr Möglichkeiten, als (angehende) Fachkraft nach Deutschland zu ziehen, als auf den nachfolgenden Seiten beschrieben wird. Interessieren Sie sich beispielsweise für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche, finden Sie nähere Informationen dazu auf www.make-it-in-germany.de. Übersichtliche Grafiken, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und auf welcher Rechtsgrundlage Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, finden Sie auch dort.













