Aufenthalt aus beruflichen Gründen

 

Was braucht man für einen legalen Aufenthalt?

 
Wer sich legal in Deutschland aufhalten möchte, muss in der Regel mit einem Visum einreisen und benötigt für den weiteren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen, darunter auch armenische, äthiopische, kosovarische, russische und türkische Staatsbürger*innen.
 
Andere hingegen, z.B. albanische, bosnische, nord-mazedonische, serbische, montenegrinische, georgische oder ukrainische Staatsangehörige, dürfen für bis zu 90 Tage auch ohne Visum für einen Besuchs- oder Touristenaufenthalt in die Bundesrepublik einreisen. Während dieser Zeit dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen deshalb auch sie ein entsprechendes Visum.
 

 

Wer darf aus beruflichen Gründen einreisen?

 

Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt und können dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Dafür müssen Sie aber bestimmte Qualifikationen mitbringen, die auf den nächsten Seiten erläutert werden:

Aufenthalt für eine Berufsausbildung
Aufenthalt für ein Studium
Aufenthalt für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Aufenthalt für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Seit März 2020 gibt es ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren, das Arbeitgeber gegen eine Gebühr bei der Ausländerbehörde beantragen können. Bei diesem Verfahren soll das Visumverfahren, die Anerkennung der Qualifikation und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit innerhalb kurzer Fristen erfolgen.

Es gibt noch mehr Möglichkeiten, als (angehende) Fachkraft nach Deutschland zu ziehen, als auf den nachfolgenden Seiten beschrieben wird. Interessieren Sie sich beispielsweise für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche, finden Sie nähere Informationen dazu auf www.make-it-in-germany.de. Übersichtliche Grafiken, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und auf welcher Rechtsgrundlage Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, finden Sie auch dort.

Quelle: www.make-it-in-germany.de

Quelle: www.make-it-in-germany.de

 

 
Hinweise zum Visum
Hinweise zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes sowie bei der entsprechenden Auslandsvertretung.
Aufenthalt aus beruflichen Gründen - Rechtsgrundlagen
Die genauen Bestimmungen zum Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung finden Sie in den §§ 16 und 17 Aufenthaltsgesetz, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit finden Sie in den §§ 18 bis 21 Aufenthaltsgesetz.
Die Rechtsgrundlage für das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie in § 81a Aufenthaltsgesetz.
Weitere wichtige Regelungen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 AufenthG und zu eventuell bestehenden Einreiseverboten in § 11 AufenthG.
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bitte wenden Sie sich an die Projektmitarbeiter*innen und an die zuständigen Migrationsberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Infos zum Thema Migration - insbesondere ausführliche rechtliche Informationen - finden Sie hier