Aufenthalt aus familiären Gründen

 

Was braucht man für einen legalen Aufenthalt?

 
Wer sich legal in Deutschland aufhalten möchte, muss in der Regel mit einem Visum einreisen und benötigt für den weiteren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen, darunter auch armenische, kosovarische, russische und türkische Staatsbürger*innen.
 
Andere hingegen, z.B. albanische, bosnische, georgische oder ukrainische Staatsangehörige, dürfen für bis zu 90 Tage auch ohne Visum für einen Besuchs- oder Touristenaufenthalt in die Bundesrepublik einreisen. Während dieser Zeit dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen deshalb auch sie ein entsprechendes Visum.
 

 

Wer darf aus familiären Gründen einreisen?

 
Wenn Sie sich aus familiären Gründen in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie für die Einreise ein Visum zur Familienzusammenführung. Nur wenn Sie ein solches Visum besitzen, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu bekommen:
 
 
 
 
Hinweise zum Visum
Hinweise zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes sowie bei der entsprechenden Auslandsvertretung.
Aufenthalt aus familiären Gründen - Rechtsgrundlagen
Die genauen Bestimmungen zum Aufenthalt aus familiären Gründen finden Sie in den §§ 27 bis 36 Aufenthaltsgesetz.
Weitere wichtige Regelungen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 AufenthG und zu eventuell bestehenden Einreiseverboten in § 11 AufenthG.
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Hier finden Sie Informationen zum Thema Schule, wenn Sie mit Ihren Kindern einreisen.
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bitte wenden Sie sich an die Projektmitarbeiter*innen und an die zuständigen Migrationsberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Infos zum Thema Migration - insbesondere ausführliche rechtliche Informationen - finden Sie hier