
Aufenthalt aus familiären Gründen
Was braucht man für einen legalen Aufenthalt?
Wer sich legal in Deutschland aufhalten möchte, muss in der Regel mit einem Visum einreisen und benötigt für den weiteren Aufenthalt einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige vieler Staaten unterliegen der Visumspflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen, darunter auch armenische, kosovarische, russische und türkische Staatsbürger*innen.
Andere hingegen, z.B. albanische, bosnische, georgische oder ukrainische Staatsangehörige, dürfen für bis zu 90 Tage auch ohne Visum für einen Besuchs- oder Touristenaufenthalt in die Bundesrepublik einreisen. Während dieser Zeit dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen deshalb auch sie ein entsprechendes Visum.
Wer darf aus familiären Gründen einreisen?
Wenn Sie sich aus familiären Gründen in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie für die Einreise ein Visum zur Familienzusammenführung. Nur wenn Sie ein solches Visum besitzen, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu bekommen:
Hinweise zum Visum

Aufenthalt aus familiären Gründen - Rechtsgrundlagen

Weitere wichtige Regelungen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen finden Sie in § 5 AufenthG und zu eventuell bestehenden Einreiseverboten in § 11 AufenthG.
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Bitte beachten Sie:

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